Ehrenamtlicher Naturschutzdienst  – interessierte Bürger gesucht!

In Sachsen engagieren sich Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen Naturschutzdienst. Das heißt, sie sind als Naturschutzbeauftragte und Naturschutzhelfer von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bestellt. Sie unterstützen deren untere Naturschutzbehörden bei ihrer Aufgabenerfüllung. Ihr Tätigkeitsfeld ist breit gefächert: Sie beobachten und überwachen im Auftrag der Naturschutzbehörde geschützte Teile von Natur und Landschaft. Sie versuchen, Schäden und Gefährdungen abzuwenden und – wo dies nicht möglich oder zulässig ist – informieren sie die zuständige Naturschutzbehörde. Sie führen Pflegemaßnahmen (zum Beispiel Wiesenmahd, Teichentschlammung) durch bzw. überwachen deren fachgerechte Erledigung. Außerdem erfassen und dokumentieren sie in ihrem Zuständigkeitsbereich gefährdete Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften. Einige von ihnen halten Vorträge und führen Exkursionen durch. Außerdem errichten sie an traditionellen Wanderwegen von Amphibien mobile Schutzanlagen und tragen die Tiere während ihrer Laichwanderungen über die Straße.

Neben ausreichenden naturkundlichen Kenntnissen und Kenntnissen zu den örtlichen Gegebenheiten, sollen die Naturschutzbeauftragten und -helfer auch über ein Grundwissen zu den wesentlichsten Rechtsvorschriften des Naturschutzes verfügen. Am Wichtigsten sind jedoch ein positives und emotionales Verhältnis zu Natur und Heimat sowie die Bereitschaft, sich auf Dauer für deren Bewahrung zu engagieren.